Amtliche Meldung

Pressemitteilung des LRA Bad Kissingen zur Silvesternacht

Silvester- und Neujahrsregelungen im Kontext der Pandemiebekämpfung

Der Countdown läuft: Bald endet das Jahr 2020. Doch wie so viele Feste und Feiern in den letzten Monaten, wird auch der Jahreswechsel von vielen Menschen anders gefeiert werden müssen als gewohnt. Der Grund ist inzwischen jedem mehr als bekannt: Corona.

Damit sich das Virus nicht noch schneller verbreitet und die Krankenhäuser möglichst verschont bleiben von Verletzten durch Silvesterfeuerwerk und Böllern, haben sich Bund und Länder auf verschärfte Regelungen für Silvester und Neujahr verständigt.

Bund-Länder-Beschluss:

Für diese beiden Tage besteht ein vollständiges Verbot von Versammlungen und Ansammlungen. Der Verkauf von Pyrotechnik der Kategorie F2 im Sinne von §3a SprengG vor Silvester ist verboten.
Private Treffen sind an Silvester und Neujahr nur möglich mit den Angehörigen des eigenen Hausstands sowie zusätzlich den Angehörigen eines weiteren Hausstands, solange dabei eine Gesamtzahl von insgesamt fünf Personen nicht überschritten wird; die zu diesen Hausständen gehörenden Kinder unter 14 Jahren bleiben für die Gesamtzahl außer Betracht.

Bitte beachten Sie außerdem die bayernweit geltende nächtliche Ausgangssperre von 21 Uhr bis 5 Uhr früh. Das Abbrennen von Pyrotechnik stellt keinen Grund dar, die Wohnung zu verlassen. Bei einem Verstoß gegen die nächtliche Ausgangssperre ist ein Bußgeld in Höhe von 500,00 EUR vorgesehen (den ausführlichen Bußgeldkatalog finden Sie hier: https://www.verkuendung-bayern.de/files/baymbl/2020/768/baymbl-2020-768.pdf).

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