Amtliche Meldung

Geänderte Öffnungszeit des Rathauses am Faschingsdienstag

Am Faschingsdienstag, 01. März 2022, ist das Rathaus von 8.00 bis 12.00 Uhr geöffnet. Die an Dienstagen im Rathaus übliche Parteiverkehrszeit von 15.00 bis 16.00 Uhr entfällt.

Wir bitten alle Bürgerinnen und Bürger, die geänderte Öffnungszeit bei geplanten Behördengängen in dieser Woche zu berücksichtigen.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Der Beitrag steht unter Einhaltung der Bildrechte von Dritten zur freien Verfügung.

Autor: Kadda Betz, Rathaus Roßtal

Wirtschaftsförderung & Öffentlichkeitsarbeit Markt Roßtal

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