Amtliche Meldung

Schöffenwahl 2023

Im ersten Halbjahr steht die Neuwahl der Schöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 an.

Gesucht werden Frauen und Männer, die als ehrenamtliche Richter am Amtsgericht Mühldorf a.Inn und Landgericht Traunstein als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen.

Gesucht werden Personen, die

  • in Schwindegg wohnen und
  • am 1.1.2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden

Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen.

Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, ist von der Wahl ausgeschlossen.

Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (z.B. Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer usw.) und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden.

Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife eines Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – körperliche Eignung.

Juristische Kenntnisse irgendwelcher Art sind für das Amt nicht erforderlich.

Nähere Informationen über das Schöffenamt finden Sie auf folgenden Internetseiten:

Interessenten für das Schöffenamt in allgemeinen Strafsachen (gegen Erwachsene) reichen ihre Bewerbung bis zum 31. März 2023 bei der Gemeinde Schwindegg ein.

Das Bewerbungsformular erhalten Sie im Rathaus, Zimmer 5

und finden Sie auf unserer Internetseite unter www.gemeinde-schwindegg.de

 

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