Amtliche Meldung

Es wehen die Fahnen zum Jahrestag der Verkündigung des Grundgesetzes!

Am 23. Mai 1949 wurde das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland in einer Sitzung des Parlamentarischen Rates feierlich verkündet.

Der Entwurf des Grundgesetzes war zuvor am 8. Mai 1949 vom Plenum des Parlamentarischen Rates angenommen und am 12. Mai 1949 von den Militärgouverneuren der britischen, französischen und amerikanischen Besatzungszonen genehmigt worden. Der Parlamentarische Rat hatte von September 1948 bis Mai 1949 getagt und die verfassungsrechtliche Grundlage für die Bundesrepublik Deutschlang geschaffen.

Mit der Unterzeichnung des Grundgesetzes in Bonn wurde am 23. Mai 1949 die Bundesrepublik Deutschland gegründet. Nach Artikel 20 versteht sie sich als demokratischer und sozialer Bundesstaat, in dem alle Staatsgewalt vom Volke ausgehende Gewalt und die Rechtssprechung sind an Recht und Gesetz gebunden. Seit der Wiedervereinigung gilt das Grundgesetz für das gesamtdeutsche Bundesgebiet.

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