ERSTER BESCHWERDEFALL NACH DEUTSCHEM LIEFERKETTENGESETZ EINGEREICHT

Die beiden zivilgesellschaftlichen Organisationen FEMNET und ECCHR haben für die National Garment Workers Federation (NGWF) in Bangladesch die erste offizielle Beschwerde im Rahmen des deutschen Lieferkettengesetzes eingereicht. Die Beschwerde richtet sich gegen die Unternehmen IKEA und Amazon, die bis heute das “Abkommen für Gebäudesicherheit und Feuerschutz in Bangladesch” (Bangladesch Accord) nicht unterzeichnet haben. Damit lassen sie weiterhin in Fabriken produzieren, in denen es keine Kontrollen zu Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz gibt, was aus Sicht der Beschwerdeführer eine Verletzung der Sorgfaltspflichten darstellt. Nun ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle zuständig, die Beschwerde zu überprüfen.
Die Pressemitteilung dazu finden Sie hier. Der Fall wird außerdem in einem Video näher erläutert.

https://femnet.de/fuer-frauenrechte/kampagnen/go-transparent/nachrichten-transparenzkampagne/2279-erster-beschwerdefall-nach-deutschem-lieferkettengesetz-eingereicht.html