Amtliche Meldung

Wie sinnvoll ist das Heizen mit Wasserstoff? Landratsamt weist auf Einschätzung des VerbraucherService Bayern hin

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) legt ab 1. Januar 2024 neue energetische Anforderungen an beheizte und klimatisierte Gebäude fest. Der Umstieg auf Heizen mit erneuerbaren Energien spielt dabei eine zentrale Rolle. Danach sollen neue Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden: dabei ist Wasserstoff statt Gas eine Option. Die Energieberatung des VerbraucherService Bayern im KDFB e.V. (VSB) in Zusammenarbeit mit dem Landkreis Mühldorf a. Inn bewertet das Heizen mit Wasserstoff und rät zur Vorsicht.

Bereits heute bieten Hersteller Heizungen an, die „Wasserstoff-ready” sind und laut Beschreibung einen Anteil von 20 Prozent Wasserstoff im Erdgas verkraften. Fachleute sprechen von zehn Prozent, die problemlos dem Erdgas beigemischt werden könnten. Um ausschließlich oder GEG-konform auch nur zu 65 Prozent mit Wasserstoff zu heizen, reicht das allerdings nicht aus. Aktuell sind keine Heizungen erhältlich, die zu 100 Prozent mit Wasserstoff heizen. Auch ist Wasserstoff zum Heizen derzeit praktisch nicht verfügbar, denn hierfür bedarf es grünen oder blauen Wasserstoff. Aktuell existieren dafür nur wenige Produktionsstätten. Und der Bedarf an Wasserstoff steigt, denn neben Gebäuden wollen auch Industrie und Verkehr klimaneutral werden. Ein weiterer Fakt: Bei der Umstellung eines bestehenden Erdgasnetzes auf Wasserstoff sind alle an dieses Netz angeschlossenen Gasheizungen auf 100 Prozent Wasserstoff umzustellen.

„Der Kauf einer neuen Gasheizung ist nur dann sinnvoll, wenn sie auf 100 Prozent Wasserstoff umrüstbar ist und wenn das betreffende Haus in einem sogenannten ‚Wasserstoffnetzausbaugebiet‘ liegt. Die bundesdeutsche Wasserstoffinfrastruktur ist allerdings gerade erst in Planung, und Wasserstoffnetzausbaugebiete existieren noch gar nicht. Wir sind davon überzeugt, dass die Wasserstofftechnologie ein, wenn nicht der, wichtigste Zukunftsfaktor sein kann. Dennoch ist derzeit im privaten Bereich noch Vorsicht geboten“, erklärt Sophie Heiß, Projektmanagerin der Energiewende des Landkreises Mühldorf a. Inn. Verbraucherinnen und Verbraucher, die beabsichtigen, in Zukunft mit Wasserstoff zu heizen, sollten zuvor in ihrer Gemeinde fragen, ob in ihrem Wohngebiet ein Wasserstoffnetzausbaugebiet geplant ist. Außerdem empfiehlt sich eine unabhängige Energieberatung, die einen Vergleich mit anderen geeigneten Heizsystemen ermöglicht.

Die Energieberatung der Verbraucherzentrale in Kooperation mit dem VerbraucherService Bayern hilft bei allen Fragen rund um das Thema Energie, Heizungstausch und Heiztechnik in Privathaushalten. Die Energie-Fachleute beraten anbieterunabhängig und individuell mehrmals im Monat in den kostenfreien Bürger-Energiesprechstunden.

Termin­vereinbarung für eine individuelle Beratung entweder im Landratsamt Mühldorf a. Inn bei Andrea Schuur unter Tel.: 08631/699-357 oder bei der Hotline des VerbraucherService Bayern unter Tel. 0800-809 802 400, (bei der Hotline können auch Einzelfragen direkt beantwortet werden).

Weitere Online-Kursangebote zu Photovoltaik, Heizungstausch, oder Änderungen am GEG findet man laufend auf der Webseite des VerbraucherService Bayern, z.B.:

  • am 17. Januar von 18:00 -19:30 Uhr “Photovoltaik, Speicher und Co.”,
  • am 18. Januar von 19:00 bis 20:30 Uhr “Neues Gebäudeenergiegesetz (GEG) – Neue Förderung 2024” oder
  • am 23. Januar von 19:00 bis 20:30 Uhr “GEG & BEG 2024: Anforderungen und Fördermittel bei der energetischen Sanierung”.

Infos dazu und Anmeldung unter

https://bildung.verbraucherservice-bayern.de/index.php?kathaupt=1&katid=179#kw-kursuebersicht-list

 

 

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