Vollsperrung der Fuchsstadter Straße in Winterhausen – St 2418
Verkehrsrechtliche Anordnung § 45 StVO – Freistrecke, St 2418 Vollsperrung der Fuchsstadter Straße in Winterhausen in der Zeit vom 28. Oktober 2025 bis voraussichtlich 19. Dezember 2025
Im Vorgriff auf den endgültigen Ausbau des Kreisels durch das Staatliche Bauamt werden auch die gemeindlichen Versorgungsleitungen in Winterhausen saniert.
Aufgrund von zeitlichen und sachlichen Notwendigkeiten ist es leider nicht zu vermeiden, dass die gemeindliche Maßnahme mit anderen Maßnahmen in der Umgebung, insbesondere in Goßmannsdorf, punktuell zusammentrifft. Des Weiteren ist eine Baumaßnahme im Verkehrsbereich unweigerlich mit Verkehrsbeeinträchtigungen verbunden.
In der Zeit vom 28. Oktober 2025 bis voraussichtlich 19. Dezember 2025 (Ertüchtigung Fernwasserleitung) kommt es daher in Winterhausen im Bereich Kreisverkehr / Fuchsstadter Straße / Hauptstraße / Heidingsfelder Straße zu einer Sperrung gemäß nachfolgender Planskizze. Die Zufahrt Richtung Fuchsstadter Straße ist vom Kreisel her nicht mehr möglich. Die Verkehrsführung in Form des Kreisverkehrs wird aufgehoben, weil die Sperrung auch einen Teil des derzeitigen Kreisverkehrs umfasst. Die drei verbleibenden Fahrtrichtungen sind weiterhin grundsätzlich befahrbar, der Verkehr wird allerdings einspurig mit Ampelreglung über den Kreuzungsbereich geführt.
Der Fußgängerverkehr ist in alle Richtungen mit Ausnahme über den südlichen Bereich der Fuchsstadter Straße möglich.
Der Schulbusverkehr zur und von der Grundschule Eibelstadt wird vor/neben dem früheren Bahnhofsgebäude am Bahnberg bedient. Hierzu erfolgt gesonderte Schul-/Elterninformation.
Wir bitten alle Verkehrsteilnehmenden um Verständnis für die unvermeidlichen Einschränkungen und bedanken uns für die Rücksichtnahme während dieser Bauphase. Letztendlich dient diese und die kommenden Maßnahmen der Verbesserung der Verkehrssicherheit und der Ertüchtigung der Infrastruktur. Im Frühjahr 2026 sollen dann die restlichen Sanierungsmaßnahmen und anschließend der endgültige Ausbau des Kreisels erfolgen. Dies wird als Ausblick nur unter Vollsperrung des Kreuzungsbereiches möglich sein. Über den Zeitpunkt und den Umgriff der künftigen Maßnahmen werden wir Sie zu gegebener Zeit informieren.
Die aktuellen und künftigen Verkehrseinschränkungen werden zur Folge haben, dass u. a. Dienstleistende, Gewerbetreibende, Betriebe, Einkaufsmöglichkeiten in Winterhausen, aber auch in den umliegenden Gemeinden von Winterhausen aus, eventuell nur mit Umwegen und zeitlichen Verzögerungen zu erreichen sein werden.
Sperrung Winterhausen St 2418
Der Beitrag steht unter Einhaltung der Bildrechte von Dritten zur freien Verfügung.




