Termine für die diesjährigen Bürgerversammlungen, Beginn jeweils um 19.00 Uhr
Hiermit ergeht an alle Gemeindeangehörigen der Stadt Pappenheim sowie der Ortsteile die Einladung zu den oben aufgeführten Bürgerversammlungen nach Art. 18 der Bayer. Gemeindeordnung.
Tagesordnung:
1. Allgemeinbericht des Ersten Bürgermeisters
2. Anträge, Wünsche und Anregungen
Gemäß Art. 18 der Gemeindeordnung können grundsätzlich nur Gemeindeangehörige das Wort erhalten. Ausnahmen kann die Versammlung beschließen.
Zum Punkt „Anträge und Anregungen“ können bis 7 Tage vor der Bürgerversammlung bei der Stadtverwaltung Pappenheim schriftlich Anträge und Anregungen eingereicht werden, die dann in der Versammlung behandelt werden.
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