Stellplatzsatzung
Durch das Erste Modernisierungsgesetz Bayern vom 31.07.2024 wurde die Stellplatzpflicht kommunalisiert. Somit besteht eine Stellplatzpflicht des Bauherrn nur noch dann, wenn eine Gemeinde diese in einer Stellplatzsatzung vorgeschrieben hat. Die Ausgestaltung der Stellplatzpflicht durch eine gemeindliche Stellplatzsatzung richtet sich nach dem neuen Art. 81 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 der Bayerischen Bauordnung (BayBO).
Der Gemeinderat Sontheim hat mit Beschluss vom 28.07.2025 eine Stellplatzsatzung erarbeitet, die für Bauvorhaben ab dem 01.10.2025 gilt.
Sie finden die neue Satzung im Bereich Ortsrecht auf der Homepage der Gemeinde Sontheim.
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