Amtliche Meldung

Sportstättennutzung neu und klar geregelt

Der Stadtrat hat Ende Februar einstimmig eine Benutzungsordnung für städtische Sporthallen und Schulfreisportflächen erlassen. Bereits seit 2003 übernahmen die Vereine teilweise die vom Landkreis in Rechnung gestellten Sporthallenbetriebskosten. Diese Regelung wird mit der neuen Benutzungsordnung auf die städtischen Sporthallen übertragen. „Damit haben wir erstmals eine transparente und für alle Nutzer nachvollziehbare Regelung gefunden“, erklärt Bürgermeister Michael Hetzl. „Wer sich die beschlossene Entgelttabelle anschaut, wird keinen Grund zur Sorge für unsere Vereine erkennen können. Wichtig zu wissen ist, dass für die ortsansässigen Vereine keinerlei Kosten im Kinder- und Jugendsport anfallen. Wir übernehmen diese in voller Höhe, was ebenso für Ligaspiele gilt. Die Nutzungskosten für Erwachsene sind nach Ansicht von Verwaltung und Stadtrat für alle Vereine zu stemmen.“ Ortsansässige Vereine zahlen für eine Stunde Erwachsenentraining 12 Euro pro Hallenteil und 3 Euro pro Außensportanlage. Darin enthalten ist ein Zuschuss der Stadt in Höhe von 25 Prozent. Die Durchführung von Veranstaltungen kostet 75 Euro am Tag.

Im Internet ist die vollständige Benutzungsordnung auf der Website der Stadt zu finden: www.muehldorf.de/files/benutzungsordnung_sport.pdf.

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