Amtliche Meldung

Sperrmüllabfuhr am 25.04.2022

Am Montag, 25.04.2022 findet in der Marktgemeinde Moosbach eine Sperrmüllsammlung des Landkreises Neustadt statt.

Die Sperrmüllsammlung erfasst nur die sperrigen Haushaltsgegenstände, die man im Falle eines Umzuges mitnehmen würde. Aufgeladen werden also alle Möbel und die größeren Elektrogeräte. Die Abfallberatung nennt dafür beispielhaft Schränke, Kommoden, Tische, Stühle, Betten, Matratzen, Bettfedern, Teppiche, Gartenmöbel, Polstermöbel, Leuchten, Herde, Waschmaschinen, Trockner, Spülmaschinen, Kühlschränke, Gefriertruhen, Fernseher, Computer, haushaltsübliche Drucker, Staubsauger, Kaffeemaschinen, Kinderwägen und Fahrräder. Einzelne Gegenstände dürfen nicht länger als 2 Meter oder schwerer als 50 Kilogramm sein. Der Sperrmüll wird getrennt nach Elektroschrott, Holzmöbel und sonstigem Sperrmüll abgeholt. Die Gegenstände sollen nach dieser Aufteilung bereitgestellt werden.

Festverbaute Gegenstände wie Türen, Fenster, Holzverkleidungen, Laminatböden oder Zäune laden die Arbeiter, auch wenn diese zerkleinert sind, nicht auf.

Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, keine Reifen, Kleidung oder kleine Gegenstände abzustellen. Für Schäden, die durch widerrechtlich abgestellte Gegenstände entstehen, muss gehaftet werden. Wilde Abfallhaufen, die nur zu einem Teil aus Sperrmüll bestehen, werden nicht sortiert. Solche Ablagerungen lässt die Abfuhr komplett liegen.

Es sind auch wieder Mitarbeiter des Landratsamtes unterwegs und kontrollieren stichprobenartig zur Sperrmüllabfuhr abgestellten Abfall. Neu ist, dass satzungswidrig bereitgestellte Gegenstände und die geschilderten wilden Abfallhaufen mit auffallenden roten Aufklebern gekennzeichnet werden. Damit werden die Bürger aufgefordert, die Gegenstände oder auch den ganzen Haufen zu entfernen und ordnungsgemäß zu entsorgen und die Müllwerker wissen, dass sie gekennzeichnete Gegenstände oder Haufen nicht mitzunehmen brauchen. Das Landratsamt verhängt bei satzungswidrigen Bereitstellungen Bußgelder.

Es wird darauf hingewiesen, dass der Sperrmüll erst am Vorabend der Sammlung am Straßenrand abgestellt werden darf. Nicht selten liegen trotzdem schon freitags Sperrmüllgegenstände für eine Sammlung am Montag bereit. Die Folge ist ein Wochenende mit Sammlerverkehr, der die Straßen auf- und abfährt. Das verfrühte Abstellen von Gegenständen auf Gehsteigen und Straßen stellt eine unerlaubte Sondernutzung dar.

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