Amtliche Meldung

Sitzungen des Marktgemeinderates Pöttmes und seiner Ausschüsse – Maskenpflicht und Negativtest

Für alle Sitzungen des Marktgemeinderates Pöttmes und seiner Ausschüsse gilt ab kommender Woche (03. Mai 2021) eine generelle Maskenpflicht (FFP 2-Masken) für Sitzungsteilnehmer*innen sowie Besucher*innen. Die Maskenpflicht gilt für die Sitzplätze und die gesamten Begegnungs- und Verkehrsflächen in den Gebäuden.

Ebenso ist für Besucher*innen und Sitzungsteilnehmer*innen die Vorlage eines aktuellen negativen Tests in Bezug auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 nötig. (PCR-Test: höchstens 48 Stunden vor Sitzungsbeginn; POC-Antigentest: höchstens 24 Stunden vor Sitzungsbeginn, hier wird insbesondere auf die Möglichkeit der Testung in der Teststation in der Turnhalle der Grund- und Mittelschule u.a. immer Mittwochs von 18.00 Uhr bis 20.00 Uhr verwiesen, www.terminland.de/Teststation_Poettmes) Durch die Verwaltung werden ergänzend auch kostenlose Selbsttests unter Aufsicht direkt vor den jeweiligen Sitzungsterminen angeboten.

Grund hierfür ist der neue Leitfaden des RKI vom 16.04.2021. Dieser sagt aus, dass die Teilnahme einer infizierten Person an einer Sitzung zur Quarantäne sämtlicher in der Sitzung anwesenden Personen führen kann.

Daher wird auch die Besucherzahl einer Limitierung unterliegen, errechnet aus der Grundfläche des jeweiligen Sitzungsortes.

Damit die Sitzung pünktliche beginnen kann, bittet der Markt Pöttmes, Personen die einen Selbsttest benötigen mindestens eine halbe Stunde vorher anwesend zu sein.

Die bayernweiten Regelungen für bereits zweifach geimpfte Personen haben Bestand.

Der Beitrag steht unter Einhaltung der Bildrechte von Dritten zur freien Verfügung.