Amtliche Meldung

Rufbus: Regelbetrieb startet am Freitag, 2. Mai

Der Rufbus Mühldorf geht am Freitag, 2. Mai vom bisherigen Probe- in den Regelbetrieb über. Dafür verantwortlich ist künftig die Firma Via Mobility GmbH aus Berlin. Wichtig zu wissen für die Passagiere ist, dass es bei diesem Übergang Änderungen bei den Buchungsoptionen gibt. Smartphone-Nutzer müssen sich eine neue App herunterladen, die wie die bisherige „Rufbus Mühldorf“ heißt. Die alte App wird ab Freitag nicht mehr zur Buchung funktionieren. Weiterhin kann der Rufbus auch telefonisch bestellt werden – ab Mai unter der Nummer 030/8379 2882. Für die Festnetznummer in Berlin fallen keine zusätzlichen Gebühren an. Unterwegs sein werden vom Betriebsstart an vier Fahrzeuge, die klar als Rufbusse erkennbar sind. Im Vergleich zum Probebetrieb wird auch das Design der Kleinbusse anders sein als bisher.

„Wir freuen uns sehr, dass nach unglaublich kurzer Anlaufphase der Zusammenarbeit mit Via die Rufbusse in der Stadt ohne Unterbrechung weiterfahren werden“, sagt Bürgermeister Michael Hetzl. „Die Bürgerinnen und Bürger müssen trotzdem wissen, dass es durch den Betreiberwechsel eine Übergangsphase mit möglicherweise dem ein oder anderen Ruckler geben wird. Die neue App und die neue Telefonnummer sind dafür Beispiele. Wir danken Via schon jetzt dafür, dass von Anfang an die vereinbarte Zahl an Fahrzeugen zur Verfügung steht. Aber auch hier musste es sehr schnell gehen. Deshalb können wir zum Beispiel noch nicht mit Elektroantrieb beginnen. Die endgültige Flotte im finalen Design und mit wiedererkennbaren Eigennamen kommt voraussichtlich während der Sommerferien in Mühldorf an.“

Die Nutzerinnen und Nutzer des Rufbusses dürfen sich grundsätzlich auf ein verbessertes Angebot bei gleichbleibendem Preis pro Fahrt von zwei Euro beziehungsweise ermäßigt ein Euro freuen. Die Fahrzeiten werden ausgeweitet auf Montag bis Freitag 6 bis 20 Uhr und Samstag 10 bis 20 Uhr. Die Fahrzeugflotte wächst gegenüber dem Probebetrieb noch einmal. Der Regelbetrieb startet mit vier Kleinbussen und der Option auf ein fünftes Fahrzeug im Verlauf der Vertragslaufzeit. Die Fahrzeuge werden nach der Übergangsphase elektrisch angetrieben und bieten mindestens sechs und höchstens acht Fahrgästen Platz. Voraussetzung für den Betrieb ist dann vollständige Barrierefreiheit, wobei mindestens die Hälfte der Flotte und der jeweils eingesetzten Fahrzeuge auch für die Beförderung im Rollstuhl geeignet sein müssen.

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