Amtliche Meldung

Private Photovoltaikanlagen lohnen sich jetzt noch mehr – Möglichkeiten mit dem Solarpotenzialkataster online schnell erkunden

Private Photovoltaikanlagen lohnen sich jetzt noch mehr –

Möglichkeiten mit dem Solarpotenzialkataster online schnell erkunden

Gute Nachrichten für die Betreiber von Haus-Photovoltaik-Anlagen, denn die Neufassung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) beschert diesen seit Jahresbeginn attraktivere Rahmenbedingungen. Die Förderung wurde erweitert, die Vergütungssätze steigen, während bürokratische Hürden und Steuern zukünftig wegfallen.

Klimaschutzmanager Christoph Mayerhofer am Landratsamt Mühldorf a. Inn, der eng mit der Energieberatung des VerbraucherService Bayern (VSB) zusammenarbeitet, erklärt, was jetzt gilt: „Die Änderungen bei den Vergütungssätzen konzentrieren sich auf Anlagen in einer Größe bis zwanzig Kilowatt Leistung, die steuerlichen Änderungen auf Anlagen in einer Größe bis dreißig Kilowatt Leistung wie sie typisch sind für Einfamilienhäuser. Ziel ist es, den Ausbau von erneuerbaren Energien deutlich voranzutreiben“.

So soll die gesamte Photovoltaik-Anlagenleistung in Deutschland bis zum Jahresende um neun Gigawatt erhöht werden, bis zum Jahr 2026 sind weitere 22 Gigawatt Anlagen-Leistung geplant. Etwa die Hälfte der Anlagen soll auf Dächern entstehen, während die andere Hälfte als Freiflächenanlagen geplant ist.

Bereits seit Mitte 2022 gelten höhere Vergütungssätze für Strom aus Anlagen, die seitdem in Betrieb genommen wurden. Es wird zwischen Anlagen zur Eigenversorgung und Anlagen zur Volleinspeisung unterschieden. Für die meisten Verbraucherinnen und Verbraucher ist es jedoch nach wie vor am wirtschaftlichsten, ihren Solarstrom selbst zu nutzen. Neu ist, dass kürzlich in Betrieb genommene Anlagen mit einer Leistung von bis zu 25 Kilowatt sowie ältere Anlagen mit einer Leistung von bis zu sieben Kilowatt ihr volles Potenzial ausschöpfen dürfen. Sie können nun den gesamten erzeugten Strom ins öffentliche Netz einspeisen und müssen nicht wie bis Ende 2022 auf 70 Prozent der Nennleistung gedrosselt werden.

Auch in der Besteuerung erwarten Verbraucherinnen und Verbraucher ab 2023 Erleichterungen: Bei Photovoltaik-Anlagen mit einer Leistung bis zu 30 Kilowatt entfällt ab 2023 die Mehrwertsteuer bei der Anschaffung und Installation. Auch bei der Einkommenssteuer gibt es Befreiungen und Änderungen, dies ist im Einzelfall zu prüfen. Das gilt sowohl für Anlagen auf oder an Einfamilienhäusern als auch für Garagen, Carports und andere Nebengebäude.

Sie haben noch keine PV-Anlage oder möchten eine weitere PV-Anlage errichten?

Hier können Sie das Online-Solarpotenzialkataster des Landkreises Mühldorf a. Inn für Ihre Erstplanungen nutzen. Das Solarpotenzialkataster zeigt mit wenigen Klicks im Detail auf, ob und wie ein Dach für die Nutzung von Solarenergie (Photovoltaik sowie auch Solarthermie) geeignet ist – und das kostenlos. Informationen zum Anteil des selbsterzeugten Stroms, den Investitionskosten, der Amortisationszeit sowie zur CO2– und Kosteneinsparung als wichtige Entscheidungsgrundlagen auf dem Weg zur eigenen Anlage können ebenso unkompliziert abgerufen werden. Unter www.solare-stadt.de/kreis-muehldorf können Sie direkt loslegen.

Die Anwendung in wenigen Schritten:

  • Internetadresse aufrufen: solare-stadt.de/kreis-muehldorf
  • Reiter “Solarpotenzialkataster” und Kommune auswählen
  • Adresse eingeben oder über die Karte zur gewünschten Dachfläche scrollen
  • Auswahl der Dachfläche und “Anlage konfigurieren”
  • Der Schritt-für-Schritt-Anleitung durch die Konfiguration folgen

Die Energieberatung der Verbraucherzentrale in Kooperation mit dem VerbraucherService Bayern hilft bei allen Fragen zu Photovoltaik-Anlagen und zur Nutzung erneuerbarer Energie. Sie ist je nach Angebot kostenfrei oder kostenpflich­tig (30 Euro). Die Energie-Fachleute beraten anbieterunabhängig und individuell. Termin­vereinbarung unter Tel. 0800-809 802 400. Oder Sie nutzen die telefonischen Bürgerenergiesprechstunden in Zusammenarbeit mit dem VSB, Terminvereinbarung im Landratsamt Mühldorf a. Inn bei Andrea Schuur unter Tel.: 08631/699-357.

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