Amtliche Meldung

Neue Testverordnung in Kraft: Bürgertests nur noch unter bestimmten Voraussetzungen kostenfrei

Neue Testverordnung in Kraft: Bürgertests nur noch unter bestimmten Voraussetzungen kostenfrei

Bislang konnten sich alle Bürgerinnen und Bürger kostenfrei an den Teststationen im Landkreis Mühldorf a. Inn testen lassen. Der Bund hat nun die sogenannten Bürgertestungen (Schnelltests) mit Wirkung ab dem 30. Juni eingeschränkt. Demnach können nur noch bestimmte Personengruppen ab sofort einen kostenlosen Schnelltest durchführen lassen. Für weitere Personengruppen ist künftig ein Schnelltest nur noch mittels einer Eigenbeteiligung von 3 Euro möglich. Personen ohne einen speziellen Anspruch müssen die Kosten für eine Testung komplett selbst tragen. Diese können an den unterschiedlichen Teststationen variieren. Der Kreis der PCR-Test-Berechtigten bleibt unverändert.

Folgende Personen haben weiterhin Anspruch auf kostenfreie Schnelltestung:

  • Kinder unter 5 Jahren
  • Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können (bis zu 3 Monate nach Wegfall der Kontraindikation, bspw. Schwangere bis zum Ablauf des zweiten Trimesters)
  • Personen, bei denen ein Test zur Wiederaufnahme ihrer Tätigkeit erforderlich ist (medizinisch/pflegerisches Personal)
  • Beschäftigte, Besucher sowie Behandelte/Bewohner (auch zur Aufnahme) in bestimmten Einrichtungen (u.a. Krankenhäuser, Stationäre Pflege- und Rehabilitationseinrichtungen)
  • Pflegende Angehörige
  • Haushalts-Kontaktpersonen
  • Leistungsberechtigte nach § 29 SGB IX sowie Personen, die im Rahmen diesen persönlichen Budgets beschäftigt sind
  • Personen, die zum Zeitpunkt der Testung an klinischen Studien zur Wirksamkeit von Impfstoffen gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 teilnehmen

Für die Inanspruchnahme eines kostenfreien Bürgertests ist die Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises sowie eines Nachweises über den Anspruch auf eine Bürgertestung erforderlich. Eine Übersicht über die jeweils erforderlichen Nachweise finden Sie unter:
https://www.lra-mue.de/buergerservice/fachbereiche/gesundheitsamt/aktuelle-gesundheitsinfos/testmoeglichkeiten.html

Folgende Personen haben unter Eigenbeteiligung von 3 Euro Anspruch auf eine Schnelltestung:

  • Personen, die am Tag der Testung eine Veranstaltung in Innenräumen besuchen wollen
  • Personen, die am Tag der Testung Kontakt zu besonders vulnerablen Personen (Personen ab 60 Jahren, Menschen mit Behinderung, Menschen mit Vorerkrankungen) haben werden
  • Personen, die durch die Corona-Warn-App einen Hinweis auf ein erhöhtes Risiko erhalten haben („rote Kachel“)

Zudem können Personen, die auch einen Anspruch auf einen PCR-Test haben (z.B. positiver Selbsttest), eine kostenfreie Schnelltestung in Anspruch nehmen.

Das kommunale Testzentrum Mühldorf a. Inn (neuer Standort: Richard-Wagner-Str. 20 in Altmühldorf) bietet weiterhin ausschließlich kostenfreie Testungen an. Das gilt – für den jeweils berechtigten Personenkreis – sowohl für die kostenfreien PCR-Tests als auch für kostenfreie Bürger-Schnelltests. Die Testzeiten: Montag bis Freitag, jeweils von 16 bis 19 Uhr. Eine Registrierung ist unter folgendem Link erforderlich: https://lse.corona-auftrag.de/

Für kostenpflichtige Bürgertests wenden sich Interessierte bitte an die weiteren Teststationen im Landkreis.

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