Amtliche Meldung

Keine Grundsteuerbescheide für das Jahr 2023 – Unnötigen Verwaltungsaufwand vermeiden

Nach den Vorschriften der Gemeindeordnung ist die Gemeinde berechtigt, die Grundsteuer nach den Sätzen des Vorjahres zu erheben. Vorbehaltlich des Beschlusses des Stadtrats über die Haushaltssatzung für das Jahr 2023 werden die Hebesätze der Grundsteuer A auf 350 v.H. und der Grundsteuer B auf 365 v.H. für das Kalenderjahr 2023 festgesetzt.

Gegenüber dem vorhergehenden Kalenderjahr ist damit keine Änderung eingetreten. Deshalb wird auf die Erteilung von Grundsteuerbescheiden für das Kalenderjahr 2023 verzichtet, um unnötige Verwaltungs- und Versandkosten für mehrere tausend Betroffene zu vermeiden.

Für alle diejenigen Grundstücke, deren Bemessungsgrundlagen (Messbeträge) sich seit der letzten Bescheiderteilung nicht geändert haben, wird deshalb durch öffentliche Bekanntmachung die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2023 in der zuletzt veranlagten Höhe festgesetzt. Näheres kann der Bekanntmachung an der Amtstafel am Rathaus entnommen werden.

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Autor: Kreisstadt Mühldorf a. Inn

Mühldorf am Inn (amtlich Mühldorf a.Inn) ist die Kreisstadt des gleichnamigen Landkreises im Regierungsbezirk Oberbayern. Die Stadt liegt im Ausstrahlungsraum der westlich gelegenen Metropolregion München und im Bayerischen Chemiedreieck. Mühldorf liegt am Schnittpunkt wichtiger Verkehrswege zwischen München und Passau. Am nördlichen Rand einer Innschleife gelegen, war Mühldorf bis 1802 eine Exklave des Fürsterzbistums Salzburg in Bayern und diente vor allem im Mittelalter als wichtiger Handelsplatz. Das Zentrum der Stadt bildet ein historischer Stadtkern mit Bauwerken im Inn-Salzach-Baustil.