Amtliche Meldung

Innendämmung von Außenwänden – Landratsamt Mühldorf a. Inn klärt auf

Nachträglicher Wärmeschutz ist die wichtigste Maßnahme, um den Heizenergiebedarf älterer Gebäude zu verringern. Am wirksamsten ist dabei die Wärmedämmung der Außenwände auf der Fassadenseite. Immer dann, wenn eine Fassadendämmung aus optischen, technischen oder rechtlichen Gründen ausgeschlossen ist, bietet sich eine Innendämmung der Außenwände an, auch wenn die Einsparungen geringer ausfallen. Das Landratsamt Mühldorf a. Inn klärt auf, was es dabei zu beachten gilt.

Historische Fassaden, Platzmangel, verschiedene Eigentümer – mögliche Gründe, warum die Entscheidung auf die Innendämmung der Außenwände fällt. Bevor eine Außenwand von innen gedämmt werden kann, muss sichergestellt sein, dass sie wasserdicht und trocken ist. Innendämmungen existieren in unterschiedlichen Varianten: In einer Variante wird eine Tragkonstruktion aus Holz oder Aluminium verwendet. Sie bildet den Rahmen für Dämmstoffplatten oder -matten. Darauf wird luftdicht eine Dampfbremsfolie angebracht. Den Abschluss bildet eine Abdeckung aus beispielsweise Holzfaser oder Gipskarton. Alternativ können mineralische, diffusionsoffene Dämmplatten ohne Dampfbremsfolie auf die Innenseite der Außenwand aufgebracht und verputzt werden. Als Dämmstoffe eignen sich zum Beispiel Mineralwolle, Holzweichfaserplatten oder poröse mineralische Dämmplatten.

„Bei der Innendämmung besteht die Gefahr, dass Luftfeuchtigkeit in der Wärmedämmung kondensiert. Daher ist unbedingt ein Nachweis darüber, dass dieser Tauwasserausfall nicht zu Schäden führt, erforderlich. Außerdem sind alle entstehenden Wärmebrücken, wie zum Beispiel einbindende Decken und Wände sowie Fensteranschlüsse auf ihr Schadenspotenzial zu untersuchen, um auszuschließen, dass spätere Schimmelpilzbildung auftritt. Wir raten in jedem Fall dazu, qualifizierte Planer und Fachunternehmen mit der Innendämmung zu beauftragen“, so Sophie Heiß, Energieberaterin und Projektmanagerin Energiewende am Landratsamt Mühldorf a. Inn.

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bietet Zuschüsse von bis zu 20 Prozent der förderfähigen Kosten, wenn es sich bei den Außenwänden um denkmalgeschützte Fassaden oder sonstige schützenswerte Bausubstanz handelt oder bei Sichtfachwerk. Weitere Zuschüsse und zinsgünstige Kredite sind möglich, wenn das Gebäude einen Effizienzhausstandard erreicht.

Die Energieberatung der Verbraucherzentrale in Kooperation mit dem VerbraucherService Bayern hilft bei allen Fragen rund um das Thema Energie. Die Energie-Fachleute beraten anbieterunabhängig und individuell mehrmals im Monat in den kostenfreien Bürger-Energiesprechstunden.

Terminvereinbarung für eine individuelle Beratung entweder im Landratsamt Mühldorf a. Inn bei Andrea Schuur unter Tel.: 08631/699-357 oder bei der Hotline des VerbraucherService Bayern unter Tel. 0800-809 802 400. Bei der Hotline können Einzelfragen auch direkt beantwortet werden.

Weiter Informationen auch unter https://bildung.verbraucherservice-bayern.de/

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