Amtliche Meldung

Gesundheitsamt ändert Vorgehensweise in der Kontaktermittlung – Konzentration auf besonders gefährdete Gruppen

Das Gesundheitsamt Mühldorf a. Inn hat mit Blick auf die die anhaltend hohen Corona-Fallzahlen und die anstehenden Änderungen bei den Regelungen beschlossen, die Vorgehensweise im Bereich der Kontaktermittlung ab sofort abzuändern. Oberste Priorität in der Kontaktermittlung hat die Bearbeitung der vielen positiven Indexfälle. Das beinhaltet die Kontaktaufnahme mit positiv getesteten Personen und das Ausstellen von Quarantänebescheinigungen, die viele insbesondere zur Vorlage bei ihrem Arbeitgeber benötigen.

Die Ermittlung von Kontaktpersonen, die sich aufgrund der Vielzahl der Fälle und der jüngsten Öffnungsschritte zunehmend problematisch gestaltete, erfolgt nur noch bei vulnerablen Gruppen. Dazu zählen z.B. Alten- und Pflegeheime sowie Einrichtungen für Menschen mit Behinderung. Positiv Getestete bittet das Gesundheitsamt Mühldorf a. Inn daher, ihre direkten Kontakte selbst über ihre Infektion zu informieren, sowie Haushaltskontakte unter dem zugesandten Link einzugeben. Allen direkten Kontaktpersonen legt das Gesundheitsamt eine vorübergehende Kontaktreduzierung bzw. freiwillige Selbstisolierung und vor allem eine stetige Testung durch Schnelltests nahe.

Enge Kontaktpersonen, die im vulnerablen Bereich arbeiten (Pflege, Klinik Behinderteneinrichtung), sollen sich umgehend bei ihrem Arbeitgeber melden.

Alle wichtigen Informationen zu den Themen Testen, Impfen und Quarantäne stehen auf der Homepage des Landratsamts Mühldorf a. Inn unter www.lra-mue.de.  Für darüber hinausgehende Fragen steht die Hotline unter 08631/699-330 sowie per E-Mail unter corona-hotline@lra-mue.de zur Verfügung. Von Fragen zum Fallbearbeitungsstand bitten wir abzusehen. Dazu kann die Hotline keine Auskünfte erteilen.

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