Fünf tote Graugänse am Stauwehr Jettenbach: Erste Fälle der Geflügelpest im Landkreis Mühldorf a. Inn nachgewiesen
Bundesweit ist eine Zunahme verendeter und positiv auf den Erreger der sogenannten Geflügelpest getesteter Wildvögel zu verzeichnen. Nach der Untersuchung von fünf verendeten Graugänsen, die am Stauwehr in Jettenbach gefunden wurden, ist das hochpathogene aviäre Influenzavirus (HPAIV) vom Subtyp H5N1 nun auch im Landkreis Mühldorf nachgewiesen.
Aufgrund des aktuellen Infektionsgeschehens bei Wildvögeln und der steigenden Anzahl verendeter Tiere, erhöht sich die Gefahr des Eintrags des Erregers in Nutzgeflügelhaltungen. Um Haus- und Nutzgeflügelbestände vor einem Virus-Eintrag zu schützen, ist die Einhaltung der bekannten Präventions- und Biosicherheitsmaßnahmen durch die Tierhalter entscheidend. Eine Ansteckung des Menschen mit dem Erreger über infizierte Vögel oder deren Ausscheidungen ist in Deutschland bislang nicht bekannt geworden.
Nach Einschätzung des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz (Stand 28.10.2025 – 13 Uhr) ist aktuell eine Aufstallungspflicht nicht angezeigt. Dies kann sich jedoch aufgrund der Seuchenlage jederzeit ändern. Dazu befindet sich das Veterinäramt in ständigem Austausch mit der Regierung von Oberbayern.
Trotzdem empfiehlt das Veterinäramt Mühldorf den Geflügelhaltern im Landkreis, bereits jetzt Vorsorge zu treffen, falls es aufgrund der aktuellen Gefährdungslage zu einem Aufstellungsgebot von Geflügel für den Landkreis kommen sollte. Die Empfehlungen lauten:
- Stellen Sie ausreichend Ställe und Versorgungseinrichtungen zur Verfügung.
- Beachten Sie, dass sich durch die Aufstallung eine für Ihr Geflügel ungewohnte Situation ergibt.
- Stellen Sie daher ausreichend Platz zur Verfügung.
- Optimieren Sie Ihre Geflügelhaltung durch zusätzliche Sitzstangen, Beschäftigungsmaterial und Rückzugsmöglichkeiten.
- Stellen Sie sicher, dass ausreichend Einstreumaterial zur Verfügung steht, welches vor Wildvögeln geschützt gelagert werden kann.
Ziel der Schutzmaßnahmen ist, die Seuche zu vermeiden und die Erkrankung in einem frühen Stadium gezielt bekämpfen zu können. Dazu müssen außerdem alle Geflügelhaltungen dem Veterinäramt bekannt sein. Neben Hühnern, Enten, Puten und Gänsen sind auch Tauben, Fasane, Rebhühner und Wachteln anzugeben.
Werden mehrere Vögel insbesondere Wasservögel an einem Ort tot aufgefunden, wird um eine entsprechende Information des Veterinäramtes unter der Telefonnummer 08631 /
699-728 gebeten. Das Team des Veterinäramtes Mühldorf a. Inn steht unter dieser Telefonnummer auch für Fragen gerne zur Verfügung.
Informationen zur Geflügelpest, der aktuellen Tierseuchensituation sowie Hinweise zu Schutzmaßnahmen speziell für Geflügelhalter finden Sie unter:
Der Beitrag steht unter Einhaltung der Bildrechte von Dritten zur freien Verfügung.




