Amtliche Meldung

Entsorgung von losem Fallobst ab dem 31.07.2025 wieder an sieben Standorten möglich

Die Abfallwirtschaft des Landkreises bietet von Ende Juli bis voraussichtlich Anfang November den zusätzlichen Service, loses Fallobst kostenlos zu entsorgen.

Dies ist an folgenden Standorten möglich:

  • im Wertstoffhof in Ampfing
  • an der Bioabfallsammelstelle in Gars a. Inn (Sportgelände nähe Gars-Bahnhof, Thal 7)
  • im Wertstoffhof in Haag i. OB
  • im Wertstoffhof in Mühldorf a. Inn
  • im Wertstoffhof in Neumarkt-Sankt Veit
  • vor dem Wertstoffhof in Schwindegg
  • im Wertstoffhof in Waldkraiburg

Im Zeitraum von Ende Juli bis Anfang November ist sämtliches Fallobst – unabhängig von der Mengeausschließlich über die bereitgestellten Fallobst-Container zu entsorgen. Bitte beachten Sie, dass in diesen Containern nur Fallobst entsorgt werden darf – andere Bioabfälle (z. B. Küchenabfälle, Gartenabfälle) sind nicht erlaubt.

Die Entsorgung von Fallobst – auch kleinerer Mengen – über die regulären Bioabfallcontainer ist in diesem Zeitraum nicht gestattet, um eine Überlastung und mögliche Schäden der Container zu vermeiden. Diese Regelung gilt für alle Sammelstellen sowie Wertstoffhöfe, auch wenn dort kein eigener Fallobst-Container vorhanden ist. In diesem Fall ist der nächstgelegene Fallobst-Container anzufahren, da große Mengen an Fallobst aufgrund des Gewichts bei der Leerung zu Beschädigungen an den Bioabfallcontainern führen können.

Aus Kostengründen kann der zusätzliche Service nur dann zukünftig aufrechterhalten werden, wenn die Vorgaben von jedem eingehalten werden.

Für weitergehende Auskünfte steht das Team der Abfallwirtschaft telefonisch unter 08631/699-744 oder per E-Mail an abfallwirtschaft@lra-mue.de zur Verfügung. Im Internet finden Sie unter www.lra-mue.de/abfallwirtschaft viele weitere Informationen.

 

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