Amtliche Meldung

Die Grundsteuerreform – Erklärungsfrist letztmalig bis 30. April 2023 verlängert

Die Frist zur Abgabe der Erklärung, für die ab 2025 fällige neue reformierte Grundsteuer, wurde letztmalig um weitere drei Monate – also bis zum 30. April 2023 – verlängert.

Entsprechende Vordrucke können während den Öffnungszeiten in der Gemeindeverwaltung abgeholt werden.

Wir bitten alle Bürgerinnen und Bürger um eine zeitnahe Abgabe ihrer Erklärungen bei ihrem zuständigen Finanzamt, damit die entsprechenden Messbescheide erlassen werden können. Erst daraufhin können die Kommunen ihre Hebesätze festsetzen und die endgültigen Grundsteuerbescheide erlassen.

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