Corona-Status im Landkreis Mühldorf a. Inn: 826 neue Corona-Fälle
Im Zuständigkeitsbereich des Landkreises Mühldorf a. Inn gibt es seit der letzten Statusmeldung vom Freitag, 29. April 2022, 826 neue bestätigte Corona-Fälle. Es wurden zwei weitere Todesfälle gemeldet (Stand: 06. Mai 2022, 09 Uhr). Im Landkreis Mühldorf liegen insgesamt 50.173 bestätigte Fälle vor. Die Zahl der Verstorbenen, die mit dem Corona-Virus infiziert waren, beträgt 304. Die 7-Tage-Inzidenz liegt zum Stichzeitpunkt nach Angaben des RKI bei 708,3 (Stand: 06. Mai 2022, 3:11 Uhr).
Im Zeitraum vom 29. April bis 05. Mai 2022 kam es bei 826 neuen Corona-Fällen in 527 Fällen trotz vollständiger Impfung zu einer Infektion.
Hinweis: Aufgrund der veränderten Quarantäneregelungen werden entgegen früherer Meldungen die tagesaktuell aktiven Fälle und die Gesamtzahl der genesenen Personen nicht mehr ausgewiesen.
Neuinfektionen nach Alter
Von den 826 Neuinfektionen der vergangenen Woche sind 338 bzw. 41% der Altersgruppe 35-59 Jahren sowie 214 bzw. 26% der Altersgruppe von 15-34 Jahren zuzuordnen. In der Gruppe der 60-79-Jährigen wurden 135 neue Fälle bestätigt (16%) sowie 94 Fälle bei den 5-14-Jährigen (11%). 25 Neuinfektionen bzw. 3% gab es in der Altersgruppe über 80 Jahren sowie 20 in der Altersgruppe 0-4 Jahren (3%).
Impfstatus
Bis einschließlich 05. Mai 2022 (13:27 Uhr) wurden insgesamt 234.142 Impfungen im Landkreis verabreicht. Insgesamt 84.020 Personen sind mindestens einmal geimpft, das entspricht 72,51 Prozent aller Landkreisbürgerinnen und -bürger. 85.693 Personen oder 73,95 Prozent haben die abschließende Impfung erhalten. 65.778 Personen haben die erste Auffrischungsimpfung erhalten, 2.042 Personen die zweite Auffrischungsimpfung.
Hinweis: Die Zahl der von den Betriebsärzten in Unternehmen durchgeführten Impfungen ist in diesen Zahlen nicht enthalten. Die Tatsache, dass die Zahl der Zweitimpfung größer ist als die Zahl der Erstimpfungen ergibt sich aus einem Zusammenspiel mehrerer Faktoren. So wurden Genesenen- und Johnson-Impfungen softwarebedingt zunächst als Zweitimpfungen deklariert. Ein weiterer Grund: Früher konnten nur Personen aus dem eigenen Landkreis zu Impfungen kommen, inzwischen können sich Personen aus ganz Deutschland im Landkreis impfen lassen.
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