Amtliche Meldung

Bürgermeister fordert mehr Eigenverantwortung seiner Bürger

Da der vergangene Winter große Spuren hinterlassen hat, sollen die milden Temperaturen genutzt und zeitnah die Straßenqualität im Gemeindegebiet deutlich verbessert werden. Unter dem Motto „Regionale Eigenverantwortung stärken – Lokale Infrastruktur sichern“ sollen die Bürger mehr Verantwortung für die Straßen in ihrem Umfeld übernehmen.
Das gilt für alle Anwohner innerhalb geschlossener Ortschaften. Analog zur Räumpflicht im Winter, soll jeder Anwohner für Straßenschäden vor seiner Haustür die Verantwortung tragen. Kleinere Schäden oder Schlaglöcher sollen die Bürger in Zukunft selbst reparieren. Für solche Reparaturarbeiten gibt es seit kurzem ein neu entwickeltes Teer-Paket mit dem jeder Laie selbst Reparaturen an Fahrbahnen vornehmen kann.

Teer-Paket – So funktioniert’s!

Das Teer-Paket soll in verschiedenen Einzelhandelsgeschäften im näheren Umfeld für 29,– Euro angeboten werden. Es besteht aus einem handlichen blauen Eimer mit einer an der Uni Würzburg entwickelten, fertigen, zähflüssigen Reparatursubstanz. Die wird mit einer, ebenfalls enthaltenen Kelle, auf die beschädigte Fahrbahn aufgebracht und mit einem speziellen Verdichter angepresst. Die Substanz verbindet sich dauerhaft mit dem Rest des Fahrbahnbelages und hält mindestens drei Jahre.

Pflicht für Anwohner

Das Projekt soll ab Mai in eine gemeindeweite Testphase gehen. Ab 2021 soll die  Reparaturpflicht für Schlaglöcher im Anwohnerbereich verbindlich werden. Die diesbezügliche Gesetzesinitiative wurde bereits Anfang des Jahres im Bayer Landtag beantragt und genehmigt. Damit einher geht natürlich auch die Haftungspflicht im Schadensfalle. Das heißt Anwohner haften für die Folgeschäden von Schlaglöchern im Anliegerbereich.
Das Ordnungsamt kontrolliert regelmäßig den Straßenzustand im sogenannten „Nahwohnbereich“. Werden Schäden an der Fahrbahn festgestellt, wird der Anwohner schriftlich aufgefordert die Fahrbahn mittels Teer-Paket auszubessern. Geschieht dies innerhalb einer 3-wöchigen Frist nicht, müsste die Reparatur auf Kosten des Anwohners in Auftrag gegeben werden.

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