Amtliche Meldung

Änderung der Öffnungszeiten in den KFZ-Zulassungsstellen in Mühldorf a. Inn und Waldkraiburg sowie der Fahrerlaubnisbehörde (Führerscheinstelle) ab 01.09.2023

Die KFZ-Zulassungsstellen des Landratsamts Mühldorf a. Inn mit ihren Dienststellen in Mühldorf (Nordtangente 10b) und in Waldkraiburg (Teplitzer Str. 21) sowie die Führerscheinstelle (ebenfalls Nordtangente 10b in Mühldorf) ändern ihre Öffnungszeiten.

Vor knapp einem Jahr wurden diese auf Wunsch der Landkreisbürgerinnen und -bürger angepasst. So wurden die Öffnungszeiten u.a. an einem Tag pro Woche bis 18.00 Uhr erweitert: für die KFZ-Zulassung in Mühldorf sowie die Führerscheinstelle am Donnerstag, für die KFZ-Zulassung in Waldkraiburg am Dienstag. Statistische Auswertungen ergaben nun, dass seitdem die Zeiten von 17.00 bis 18.00 Uhr tatsächlich nur in äußerst geringem Umfang in Anspruch genommen wurden.

Aus ökonomischen Gründen schließen daher alle drei vorgenannten Stellen ab dem 1. September 2023 an den betreffenden Tagen um 17.00 Uhr. Für die Bürgerinnen und Bürger, denen an diesen Wochentagen ein Erscheinen bis 17.00 Uhr nicht möglich ist, gibt es weiterhin die Möglichkeit, einen Termin bis 18 Uhr zu vereinbaren – telefonisch oder per E-Mail bis zu drei Tage vorher. Die Änderungen haben somit keinen Einfluss auf die Leistungen und Servicequalität der KFZ-Zulassungsstellen und der Führerscheinstelle.

Das Landratsamt weist darauf hin, dass Bürgerinnen und Bürger bis spätestens 30 Minuten vor Ende der regulären Öffnungszeiten eine Wartemarke ziehen müssen, da danach keine Annahme des Anliegens mehr gewährleistet werden kann. Diese Zeit wird benötigt um alle offenen Anliegen vollständig abzuarbeiten. Zusätzlich haben die Kfz-Zulassungsstellen in Mühldorf a. Inn und Waldkraiburg am Donnerstag, 31.08.2023, bereits ab 12.00 Uhr geschlossen, sodass der Annahmeschluss an diesem Tag bereits um 11.30 Uhr ist. Das Landratsamt bittet alle Bürgerinnen und Bürger um Verständnis für die getroffenen Maßnahmen.

Der Beitrag steht unter Einhaltung der Bildrechte von Dritten zur freien Verfügung.