Änderung der Bayerischen Gaststättenerordnung
Die bayerische Staatsregierung hat am 13.05.2025 die Änderung der Bayerischen Gaststättenverordnung und des Kostenverzeichnisses beschlossen, die am
01.06.2025 in Kraft getreten ist. Die Gestattungen nach § 12 GastG im Rahmen von Veranstaltungen erhalten nun eine gekürzte Genehmigungsfiktion. Das heißt, dass für Sie die Möglichkeit besteht, mindestens zwei Wochen vor der geplanten Veranstaltung einen vollständigen Antrag bei der Gemeinde einreichen zu können. Mit dieser Neuerung tritt hier eine verkürzte Genehmigungsfiktion in Kraft und das Fest kann ohne behördliche Genehmigung stattfinden. Wir weisen aber darauf hin, dass dies nur bei einem vollständig – fristgerecht – eingereichten Antrag gilt! Anträge die erst bis zu 2 Wochen vor der Veranstaltung eingehen, durchlaufen das bisher bekannte Genehmigungsverfahren und sind dann auch dementsprechend kostenpflichtig.