Amtliche Meldung

Abkochen von Leitungswasser aufgrund von Chlorung notwendig

Bei einer Probennahme im Trinkwasserhochbehälter der Gemeinde Benediktbeuern wurde eine Überschreitung der mikrobiologischen Grenzwerte nach der Trinkwasserverordnung festgestellt.

Der Hochbehälter und das zugehörige Leitungsnetz werden seit Freitag, 07.08.2020 gechlort, gereinigt und gespült.

Da nicht ausgeschlossen werden kann, dass sich die Bakterien im Leitungsnetz befinden, hat das Gesundheitsamt in Abstimmung mit der Gemeinde vorsichtshalber eine Abkochverordnung bestimmt.

Alle Bürger werden aufgefordert unbedingt die folgenden Anweisungen des Gesundheitsamtes und der Gemeinde Benediktbeuern zu befolgen:

  • Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
  • Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens zehn Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
  • Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden ausschließlich abgekochtes Leitungswasser.

Sie können das Leitungswasser für die Toilettenspülung und andere Zwecke ohne Einschränkungen nutzen.

Natürlich werden wir alles dafür tun, die Hintergründe für die Verunreinigung so schnell wie möglich zu finden und zu beseitigen, damit das Trinkwasser wieder
einwandfrei ist und das Abkochgebot wieder aufgehoben werden kann.

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