Amtliche Meldung

371 neue bestätigte Fälle im Landkreis Mühldorf a. Inn – Zwei neue Todesfälle

371 neue bestätigte Fälle im Landkreis Mühldorf a. Inn – Zwei neue Todesfälle

Im Zuständigkeitsbereich des Landkreises Mühldorf a. Inn gibt es seit der letzten Statusmeldung vom Freitag, 5. August 2022, 371 neue bestätigte Corona-Fälle.  (Stand: 12. August 2022, 10:00 Uhr). Es wurden zwei neue Todesfälle gemeldet.

Im Landkreis Mühldorf liegen insgesamt 59.446 bestätigte Fälle vor. Die Zahl der Verstorbenen, die mit dem Corona-Virus infiziert waren, beträgt 323. Die 7-Tage-Inzidenz liegt zum Stichzeitpunkt laut RKI bei 318,5 (Stand: 12. August 2022 03:08 Uhr).

Im Zeitraum vom 5. bis 11. August 2022 kam es bei 371 neuen Corona-Fällen in 287 Fällen trotz vollständiger Impfung zu einer Infektion.

Hinweis:

Aufgrund der veränderten Quarantäneregelungen werden entgegen früherer Meldungen die tagesaktuell aktiven Fälle und die Gesamtzahl der genesenen Personen nicht mehr ausgewiesen.

 

Neuinfektionen nach Alter

Von den 371 Neuinfektionen der vergangenen Woche sind 143 bzw. 39 % der Altersgruppe 35-59 Jahren sowie 113 bzw. 30 % der Altersgruppe von 15-34 Jahren zuzuordnen. In der Gruppe der 60-79-Jährigen wurden 82 neue Fälle bestätigt (22 %) sowie 18 Fälle bei den über 80-Jährigen (5 %). 10 Neuinfektionen bzw. 3% gab es in der Altersgruppe 5-14 Jahren sowie 5 in der Altersgruppe 0-4 Jahren (1 %).

Impfstatus

Bis einschließlich 12. August 2022 (08:54 Uhr) wurden insgesamt 237.322 Impfungen im Landkreis verabreicht. Insgesamt 84.145 Personen sind mindestens einmal geimpft, das entspricht 72,62 Prozent aller Landkreisbürgerinnen und -bürger. 85.880 Personen oder 74,12 Prozent haben die abschließende Impfung erhalten.

66.574 Personen haben die erste Auffrischungsimpfung erhalten, 4.114 Personen die zweite Auffrischungsimpfung.

Hinweis: Die Zahl der von den Betriebsärzten in Unternehmen durchgeführten Impfungen ist in diesen Zahlen nicht enthalten. Die Tatsache, dass die Zahl der Zweitimpfung größer ist als die Zahl der Erstimpfungen ergibt sich aus einem Zusammenspiel mehrerer Faktoren. So wurden Genesenen- und Johnson-Impfungen softwarebedingt zunächst als Zweitimpfungen deklariert. Ein weiterer Grund: Früher konnten nur Personen aus dem eigenen Landkreis zu Impfungen kommen, inzwischen können sich Personen aus ganz Deutschland im Landkreis impfen lassen.

 

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