[Amtlicher Beitrag] Umweltamt überprüft Zustand schutzwürdiger Zonen
Von April 2026 bis Oktober 2028 werden stichprobenartige Begehungen besonders schutzwürdiger Zonen stattfinden. Wie das Bayerische Landesamt für Umwelt mitgeteilt hat, finden auch in Mühldorf Untersuchungen statt. Grundlage dafür ist Art. 11 der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL). Darin haben sich die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union zur Überwachung besonders schutzwürdiger Lebensräume für Tiere und Pflanzen verpflichtet.
Bund und Länder haben sich darauf geeinigt, den Erhaltungszustand der Lebensräume, Tier- und Pflanzenarten in Deutschland über ein Stichprobenverfahren zu ermitteln und zu dokumentieren. Das Monitoring der Lebensraumtypen erfolgt in Bayern an festen Stichprobenflächen, die jetzt turnusmäßig wieder untersucht werden müssen. Die Probeflächen können sowohl innerhalb als auch außerhalb von FFH-Gebieten liegen. Die Untersuchungen haben keinerlei Konsequenzen für die Grundeigentümer und Nutzungsberechtigten und führen auch nicht zu Beeinträchtigungen der Flurstücke.
Bei den Begehungen soll der Erhaltungszustand der Flächen überprüft und in einem alle sechs Jahre erscheinenden Bericht zusammengefasst werden. Auf Grundlage dieses Berichts bewertet die Europäische Kommission die Fortschritte bei der Verwirklichung der Ziele der Richtlinie. Für weitere Auskünfte steht die untere Naturschutzbehörde beim Landratsamt Mühldorf zur Verfügung.



