Hinweis zur Reinigungspflicht
Nach den Bestimmungen der Reinigungs- und Sicherungsverordnung (zu finden unter www.sontheim.de im Bereich Rathaus-Ortsrecht) sind von den Anliegern Gehwege und sonstige Reinigungsflächen nach Bedarf zu kehren und der Kehricht zu entsorgen. Ebenso sind die Gehwege von Gras, Unkraut und Moos sowie sonstigem Pflanzenanflug zu befreien. Gerade bei den immer heftiger werdenden
Unwettern ist es wichtig, dass die Abflussrinnen und die Kanaleinlaufschächte oberirdisch von Laub und Schmutz befreit werden. Somit kann ein entsprechender Rückstau aus der Straßenentwässerung vermieden werden. Eine Leerung der Körbe in den Einlaufschächten ist nicht erforderlich. Dies erfolgt durch Bauhof und externe Firmen.
Vielen Dank für Ihre Mithilfe!